ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Vertragspartner/Auftragsannahme
Ihr Vertragspartner: digital print Laserdruckzentrum Garbsen GmbH, Baumarktstraße 10, 30823 Garbsen,
im folgenden digital print oder Lieferant genannt.

Zwischen digital print und dem Kunden kommt ein Vertrag zustande, sobald digital print einen Bestellvorgang des Kunden per Email bestätigt oder sonst wie die Annahme der Bestellung des Kunden zum Abschluss eines solchen Vertrages zu erkennen gibt, z.B. durch die Lieferung der bestellten Produkte. Bestellungen werden ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Der Kunde wird im Anschluss an die Online-Bestellung per Email mit den Bestelldaten benachrichtigt. Die Darstellung der Produkte und Angebote im Online-Shop von digital print stellen kein verbindliches Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Abweichende Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt; ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. digital print verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist digital print zum Rücktritt berechtigt.

§1 Geltungsbereich
1.) Diese Nutzungsbedingungen für den digital print onlinebetrieb gelten für die vertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen digital print und dem Kunden im gesamten Produkt und Dienstleistungsbereich.

§2 Widerruf- und Rückgaberecht
Bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt worden sind, besteht kein Widerruf- oder Rückgaberecht. Dies betrifft insbesondere die Bestellung von individuellen Fotoabzügen und Fotogeschenken und Produkten mit kundeneigenen, individuellen oder individualisierten Aufdrucken. Bei allen anderen bestellten Waren kann der Kunde den Kaufvertrag ohne Angaben von Gründen innerhalb von zwei Wochen in Textform widerrufen oder die Ware durch Rücksendung zurückgeben. Die Frist beginnt am Tag nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Belehrung, aber nicht vor Erhalt der Ware oder des Widerrufs. Die Rücksendung oder der Widerruf hat zu erfolgen an: digital print GmbH, Baumarktstraße 10, 30823 Garbsen

- Widerrufsbelehrung -
digital print liefert ausschließlich Waren, die nach Ihren Vorgaben (Kundenspezifikationen)
angefertigt werden und eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Deshalb besteht leider kein gesetzliches Widerrufsrecht!
- Ende der Widerrufsbelehrung -


WICHTIG: Gesetzliche Gewährleistungsrechte (z.B. bei Mängeln an der Ware) werden durch den Ausschluss des Widerrufsrechts nicht berührt. Bei berechtigtem Widerruf werden der Warenwert und gegebenenfalls auch die Versand- bzw. Portokosten erstattet. Durch den Kunden verauslagte Versand- bzw. Portokosten werden dem Kundenkonto gutgeschrieben oder per Überweisung/V-Scheck/Rückbuchung ausgeglichen.

§3 Verantwortlichkeit für Druckinhalte - Urheberrechte
1.) Die digital print GmbH ist nicht Urheberin der auf dieser Internetplattform angebotenen Bilder. Die Verantwortung für die Nutzungsrechte auf dieser Plattform bereitgestellten Bildinhalte liegt bei Gruner + Jahr AG & Co KG, Am Baumwall 11, 20459 Hamburg. Die digital print GmbH hat von der Gruner + Jahr AG ein Nutzungsrecht an den Bildern erhalten und ist befugt, die jeweiligen Bilder für die dem Kunden angebotenen Produkten zu verwenden und diese Produkte an den Kunden zu verkaufen. Die verkauften Produkte als solche dürfen von dem Kunden nur zum privaten Gebrauch unbefristet verwendet werden. Untersagt ist insbesondere der gewerbliche Weitverkauf wie auch jegliche Vervielfältigung, Änderung, Digitalisierung, Bereitstellung in elektronischen Bildgalerien und Bearbeitung der Produkte.
2.) Bei allen an digital print übertragenen Daten und Eingaben wird das Urheberrecht des Auftraggebers vorausgesetzt, insbesondere in Bezug auf die Rechte Dritter, an der auf den Fotos abgebildeten Personen oder Gegenständen. Aus einer etwaigen Urheberrechtsverletzung entstehende Folgen trägt allein der Auftraggeber. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Fotos oder Fotodateien zu Übertragen, welche strafbare, rechts- oder sittenwidrige, insbesondere pornographische, volksverhetzende oder extremistische Inhalte darstellen. digital print steht das uneingeschränkte Recht zu, jederzeit Fotos oder Fotodateien, die solche Inhalte aufweisen, aus den jeweiligen Alben oder Archiven des Kunden zu entfernen und die betreffenden Daten zu vernichten. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten vor Übersendung (und somit Druckfreigabe) daraufhin zu überprüfen, ob der Inhalt einer daraus herzustellenden Sendung gegen gesetzliche Bestimmungen (z.B. im Bereich des Wettbewerbsrechts, des Geschmacksmuster- und Gebrauchsmusterrechts) verstößt oder sonstige Rechte Dritter verletzt.
3.) digital print ist nicht verpflichtet, die eingelieferten Daten (eingespeiste oder sonst überlassene Daten) auf ihre inhaltliche Richtigkeit, auf ihre Vollständigkeit oder auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen. digital print ist für fremde oder Inhalte des Kunden, die zur Nutzung bereit gehalten werden, nur dann verantwortlich, wenn die digital print von den Inhalten Kenntnis erlangt und es technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern. Für diesen Fall ist digital print berechtigt, die Daten aus dem System zu löschen und die weitere Verarbeitung zu verweigern.
4.) digital print ist nicht für fremde Inhalte, zu denen digital print lediglich den Zugang vermittelt verantwortlich.
5.) Der Kunde verpflichtet sich, digital print, soweit diese nicht nach Abs. 2 Satz 2 und 3 selbst haftet, von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese gegen digital print geltend machen, wenn und soweit der Inhalt von eingelieferten Sendungen gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt oder Rechte Dritter verletzt werden.

§4 Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis wird innerhalb von 8 Werktagen nach Lieferung fällig. Der Besteller kann den Kaufpreis je nach Systemvorgabe per Überweisung, Scheck, PayPal oder Lastschriftverfahren zahlen. digital print behält sich vor, die bei der Bestellung durch den Kunden gewählte Zahlungsart mit vorheriger Ankündigung zu ändern. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist digital print berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist digital print berechtigt, diesen geltend zu machen.

§5 Bonitätsprüfung
digital print prüft und bewertet die Datenangaben der Besteller und führt über einen Datenaustausch eine Bonitätsprüfung bei der Firma Creditreform Hannover Rheinhold KG, Hans-Böckler-Allee 26, 30173 Hannover durch. Das Ergebnis der Prüfung hat nur Einfluss auf die Zahlungsweise, nicht auf die Lieferung an sich.

§6 Beanstandungen und Abweichungen
sind nur innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware zulässig. Die Pflicht des Auftraggebers zur Untersuchung der gelieferten Waren besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. Auch für mögliche Folgeschäden ist jede Haftung ausgeschlossen. Der Lieferant hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Versteckte Mängel, die bei einer unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden waren, dürfen nur dann gegen den Lieferanten geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 2 Monaten nach Verlassen des Lieferwerks beim Lieferanten eintrifft. Abweichungen in der Beschaffenheit der Roh- und Hilfsstoffe können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferbedingungen der Vorlieferanten für zulässig erklärt sind. Abweichungen in der Druckfarbe können nicht beanstandet werden, soweit sie auf den durch die Drucktechnik bedingten Unterschieden zwischen Andruck (Probedruck von Hand) und der tatsächlichen Auflage beruhen, da Materialdifferenzen und der mögliche Naß- in Naßdruck zu geringfügigen Abweichungen führen können. Standdifferenzen bis zu 0,5% der Blattgröße sind besonders bei Durchschreibesätzen und Endlosformularen erlaubt. Der Lieferant kann nicht für Standdifferenzen verantwortlich gemacht werden, die durch Veränderung des Materials nach erfolgter Ablieferung infolge klimatischer Einwirkungen in den Lager- oder Arbeitsräumen des Auftraggebers entstehen. Zwischen den vom Auftraggeber laut Muster genehmigten Papieren aller Art (auch Kohle- oder Chemische Papiere) und den gelieferten Papieren können durch technische Gegebenheiten beim Hersteller Schwankungen auftreten. Dafür kann der Lieferant nicht haftbar gemacht werden. Für selbstdurchschreibende Papiere und Folien gelten bezüglich Qualität, Durchschreibe- und Lagerfähigkeit die Bedingungen des Herstellers oder Vorlieferanten, welche auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden können. Soweit Sonderarbeiten im Rahmen eines Auftrags durch Dritte durchgeführt werden, gelten die branchenüblichen Bedingungen, welche auf Anforderung zur Verfügung stehen. Für Verschulden des Personals wird auch innerhalb von Verträgen nur nach § 831 BGB gehaftet.

§7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt gelieferte Ware im Eigentum von digital print. Dies gilt auch bei Weiterverarbeitung der Ware durch den Auftraggeber.
1.) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Ware, die der Käufer im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung von uns bezieht, behalten wir uns das Eigentum vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen - auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen - beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung übernommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung durch uns begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Nach Rücknahme der Vorbehaltsware sind wir zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Käufers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. Die Bestimmungen der Insolvenzordnung bleiben unberührt.
2.) Wird die Vorbehaltsware durch den Käufer mit anderen Waren verbunden, so steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren und dem Verarbeitungswert zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Verarbeitung, so überträgt uns der Käufer bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfange des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie für uns unentgeltlich. Die hiernach entstehenden Eigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne von Abs. 4.1.
3.) Der Käufer hat uns über evtl. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen sofort zu unterrichten. Er darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gem. den nachfolgenden Abs. 4.4 bis 4.5 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
4.) Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren veräußert, wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu den anderen verkauften Waren abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gem. Abs. 4.2 haben, wird uns ein unserem Eigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.
5.) Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, es sei denn, wir widerrufen die Einziehungsermächtigung aufgrund eines Verstoßes gegen die vereinbarten Zahlungsbedingungen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten - sofern wir das nicht selbst tun - und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben, was ggf. die Nennung der Namen und Anschriften von Schuldnern beinhaltet. Zur weiteren Abtretung der Forderung ist der Käufer in keinem Falle berechtigt. Eine Abtretung im Wege des echten Factoring ist dem Käufer nur unter der Voraussetzung gestattet, dass dies unter Bekanntgabe der Factoring-Bank und der dort unterhaltenen Konten des Käufers angezeigt wird und der Factoring-Erlös den Wert unserer gesicherten Forderung übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring-Erlöses wird unsere Forderung sofort fällig.
6.) Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Käufers die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 25% übersteigt.

§8 Störungsbeseitigung
digital print wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb der Betriebszeiten so schnell wie möglich beseitigen.

§9 Nachlieferung, Gewährleistung
1.) Beanstandungen wegen unvollständiger oder mangelhafter Leistungen von digital print müssen, soweit durch zumutbare Untersuchungen feststellbar oder festgestellt, unverzüglich nach Kenntniserhalt angezeigt werden.
2.) Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Beanstandungen hat digital print im Fall unvollständiger Leistung nachzuliefern und im Fall mangelhafter Leistung nach Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Der Kunde kann Herabsetzung der Entgelte oder Rückgängigmachung des Auftrages verlangen, wenn Nachbesserungsversuch oder Ersatzlieferung verweigert oder unangemessen verzögert werden, unmöglich sind oder in sonstiger Weise fehlschlagen oder eine Ersatzlieferung wiederum mangelhaft ist.

§10 Schadensersatzpflicht
1.) Für Schäden, welche auf einer Pflichtverletzung von digital print beruhen, haftet digital print, sofern die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen die Pflichtverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen haben. Soweit der Schadenersatzanspruch des Kunden darauf beruht, dass digital print leicht fahrlässig, eine obliegende Pflicht verletzt, haftet digital print, soweit die Pflichtverletzung sich auf eine wesentliche Vertragspflicht bezieht. Dies gilt insbesondere, soweit die Pflichtverletzung auf Unmöglichkeit, Unvermögen oder auf Verschulden bei Vertragsschluss zurückzuführen ist. Der Kunde stellt digital print ausdrücklich von der Schadenersatzpflicht frei, wenn die Ursache (z.B. eine Lieferverzögerung) von einem Erfüllungsgehilfen (z.B. Paketdienst) zu verantworten ist und die Schadensursache außerhalb des Einflussbereiches von digital print liegt. Gefahrenübergang erfolgt bei Übergabe der Ware an den Paketdienst.
2.) Soweit der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die darauf zurückzuführen sind, dass eine von digital print zu erbringende Leistung nicht die Eigenschaften hat, die ihr zugesichert worden sind, haftet digital print i.d.R. in Höhe des Warenwertes. digital print haftet allerdings nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder atypische Schäden gleich welcher Art. Dies gilt auch für den Ersatz von entgangenem Gewinn, entgangener Nutzungsmöglichkeit oder immaterieller Werte.
3.) Das Recht auf Rücktritt bleibt in den Fällen von Absatz 1 als auch aus Absatz 2 vorbehalten; gleiches gilt dann, wenn die Voraussetzungen von Unmöglichkeit oder Unvermögen gegeben sind. Die Haftung wegen Verzuges gemäß § 8 bleibt unberührt.
4.) Die Haftung von digital print nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Dies gilt auch, soweit Ansprüche wegen Personenschäden außerhalb des Produkthaftungsgesetzes geltend gemacht werden.
5.) In allen sonstigen Fällen ist die Haftung von digital print, auch für Vermögens- und Mangelfolgeschäden - gleichgültig, aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch, sofern sich eine Haftung von digital print nicht auf vertraglicher, sondern auf gesetzlicher Grundlage ergeben sollte.

§11 Leistungstermine und Verzug
1.) Die Produktion verschiebt sich bei einem von digital print nicht zu vertretenden, vorübergehenden und unvorhersehbaren Leistungshindernis um einen angemessenen Zeitraum. Ein solches Leistungshindernis liegt insbesondere vor bei rechtmäßigen Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Unternehmen, derer sich digital print zur Erfüllung des Rahmenvertrages bedient, unverschuldetem Ausfall von Produktionsanlagen, Transportmitteln oder Energie.
2.) Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Kunden nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte.
3.) Im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit schuldet digital print dem Kunden nur dann Schadensersatz wegen Nichterfüllung gemäß § 326 BGB, wenn der Verzug auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht.

§12. Korrekturabzüge
und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und dem Lieferanten druckreif erklärt zurückzugeben. Der Lieferant haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei kleineren Druckaufträgen und gesetzten Manuskripten ist der Lieferant nicht verpflichtet dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzugs nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung auf grobes Verschulden. Bei Änderung eines Auftrags gehen alle entstehenden Kosten - einschließlich Maschinenstillstand - zu Lasten des Auftraggebers. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und dem Auflagendruck.

§13. Postfertigmachen von Werbesendungen (Lettershop-Leistungen)
Das Konfektionieren und die Auslieferung von Werbeaussendungen erfolgt durch uns in branchenüblicher Weise. Anfallende Portokosten werden von uns zunächst als Portopauschale angefordert und müssen spätestens drei Tage vor dem Postauflieferungstermin einem unserer Konten unter Angabe des Verwendungszwecks unwiderruflich gutgeschrieben sein. Vor Zahlungseingang sind wir zur Postauflieferung nicht verpflichtet. Effektiv anfallende Gebühren, ggf. auch Nachforderungen der Post wegen Gewichtsüberschreitungen, werden nach Auftragsbeendigung in einer Portoendabrechnung mit der Portopauschale verrechnet.

§14 Datenschutz, Datenerhebung, Nutzungsauswertung
Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen und der Anmeldung zu dem E-Mail-Benachrichtigungsdienst erforderlichen personenbezogenen Daten durch digital print findet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen statt. Die Weitergabe von Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon ist zwecks Prüfung der Bonität die Weitergabe von persönlichen Daten an die Creditreform Hannover (siehe §5). Die Creditreform Hannover ist ebenfalls verpflichtet, die Daten im Rahmen der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, und die Daten nicht an Dritte weiter zu geben. Der Besteller stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch digital print ausdrücklich zu.

digital print verwendet zur Auswertung der Nutzung seines Angebots Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. ("Google"). Google Analytics verwendet sogenannte "Cookies", Textdateien, die auf dem Computer jedes Nutzers von digital print gespeichert werden und die eine Analyse der Nutzung von digital print durch den jeweiligen Nutzer ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Nutzung von digital print durch den jeweiligen Nutzer (einschließlich dessen IP-Adresse) werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen verwenden, um die Nutzung von digital print auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für digital print zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall die IP-Adresse des Nutzers mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Der Nutzer kann die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung seiner Browser Software verhindern. Es kann allerdings sein, dass er in diesem Fall nicht sämtliche Funktionen von digital print voll umfänglich nutzen kann. Durch die Nutzung von digital print erklärt sich der Nutzer mit der Bearbeitung der über ihn erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.

§15 Rechtsweg, Gerichtsstand, Erfüllungsort
Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Vollkaufmann ist, für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten vermögensrechtlicher Art das Amtsgericht Neustadt a. Rbge. oder das Landgericht Hannover. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. Erfüllungsort ist Garbsen. Es gilt deutsches Recht, insbesondere das Kaufrecht des deutschen bürgerlichen Gesetzbuches.

§16 Sonstiges
Für Preis und Umfang unserer Leistung sind ausschließlich die hier angegebenen Preise und Angaben maßgebend. Nebenabreden oder sonstige Abmachungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Warennamen, Wort- und Bildzeichen werden ohne Gewährleistung der freien Verwendbarkeit benutzt und sind Eigentum der jeweiligen Markeninhaber. Der Verkauf und die Lieferung unserer Waren erfolgt aus rechtlichen Gründen ausschließlich in bei Auftragsbestätigung zu vereinbarende Länder.